Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Invaliditätsversicherung (neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung), die betreffende Person im Falle der Unfähigkeit der Ausübung eines Berufs für diesen Zustand entschädigen bzw. absichern soll. Sie wird häufig als zusätzliche Versicherung zur normalen Rentenversicherung herangezogen.
Man unterscheidet bei dieser Versicherung zwischen der Form als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) und der vollkommen eigenständig getragenen Berufsunfähigkeitsversicherung (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, SBU). Neben den privaten Versicherungen gibt es immer noch staatliche Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeiten, die jedoch nur greifen, wenn betreffende Person vor 1961 (02.01.1961) geboren ist. Der Erwerbstätige hält mit seinem Versicherungsunternehmen im Vertrag die letzte Tätigkeit, nach der sich der Berufsunfähigkeitssatz regelt, fest. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene infolge von Unfällen, Krankheiten, oder körperlicher Schwäche, nachweislich die genannte Tätigkeit nach mehr als zwei Quartalen nicht mehr ausüben kann. Die genauere Definition schwankt jedoch von Versicherung zu Versicherung, so gibt es auch Teilweise Berufsunfähigkeit.
Die Bewilling einer solchen Versicherung ist an einige Kriterien gebunden. Neben dem Nachweis einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit sowie Prognose (danach arbeitsfähig oder endgültig nicht) und dem Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Die Versicherung wiederrum muss jedoch selbst gewisse Bedingungen erfüllen. So muss weltweiter Versicherungsschutz, eine Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Rente im Falle von Heirat oä.), und rückwirkende Zahlung bis auf 3 Jahre garantiert werden (der Betroffene ist auf die Versicherung angewiesen, im Falle des Unterschätzens der Unfähigkeit). Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss zudem versteuert werden. Die Steuersätze sind umso höher, je eher die Versicherung beantragt wird. Ist also beispielsweise ein Jungfacharbeiter von Mitte 20 und einer üblichen Laufzeit von noch 40 Jahren berufsunfähig, liegt der Steuersatz bei ca. 40 %.
Je später eine solche Versicherung also beantragt wird, bevor Rentenalter erreicht ist, umso geringer sind also die Steuersätze. Die Höhe der Versicherungssätze regelt sich nicht allein nach dem Alter / Bentragungszeitrum, sondern auch nach der Beurteilung des Versicherungsbeanspruchers seitens der Versicherung. Ergo welche Tätigkeit dieser ausübte, Vorerkrankungen, Renten- und Ruhestandseintrittsalter und der Karenzzeit (Zeit ohne konkrete Versicherung beim Versicherungswechsel). Darüber hinaus gibt es eine Sonderform dieser Versicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst (Beamte), die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung, im Falle des Versetzens in den Ruhestand oder vorzeitlicher Entlassung. Die Bewilligung und Versicherungssätze liegen im Ermessen des Vorgesetzten (Dienstherr) und der Dienstunfähigkeitsklauseln, nicht bei der Versicherung, bzw. nur partiell.
Ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich ist zwingen auf Grund der vielen Unterschiede und Annahmekriterien der Versicherungen zu empfehlen.